Tier-Patenschaft

Eine regelmäßige kleine Hilfe unterstützt unsere Fellnasen in allen Lebenslagen.

Unsere kleinen Fellnasen bringen die einen oder anderen Kosten mit sich! Dank der Tierpaten bekommen wir auch in schwierigen Zeiten alle Pfoten warm und die Mägen gefüllt. Die Tierpaten sind unsere verlässlichen Helfer. Sie spenden regelmäßig oder einmalig einen Betrag ihrer Wahl und leisten eine große Hilfe für den Alltag, sowohl im Katzenhaus, als auch in den Hundezwingern oder den Kleintiergehegen.

Eine reguläre Patenschaft wird für mindestens ein Jahr übernommen. Wählbar sind die Ränge Bronze mit 5€ Beitrag im Monat, Silber mit 10€ Beitrag im Monat und Gold mit 15€ Beitrag im Monat. Unsere Tierpatenschaften sind allgemeingültig und nicht für ein einzelnes Tier ausgelegt. So haben alle kleinen Nasen etwas von Deinem Beitrag!

Du möchtest einem lieben Menschen eine Patenschaft für unser Tierheim schenken? Auch das ist kein Problem. Für eine Geschenkpatenschaft zahlst du einmal 30€. Wer es gerne noch etwas spezieller mag und ein eigenes Patentier aussuchen möchte wartet auf die Weihnachtspatenschaften. Diese findet ihr im November/Dezember in der Rubrik „Aktuelles“.

Was die jeweilige Patenschaft beinhaltet siehst du hier:

Übrigens: Auch über eure Patenschaft erhaltet ihr auf schriftlichen Wunsch unsere steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung. 😉

Den Antrag findest Du natürlich auch noch in unserem Download-Bereich oder kannst ihn hier direkt ausfüllen.


    Geschenkpatenschaften sind einmalig, reguläre Patenschaften haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können danach monatlich gekündigt werden.

    Auswahlmöglichkeiten:

    Für wen ist das Geschenk?

    Ab
    Ihre Daten:


    Geb.-Datum

    Meine monatliche Patenspendeeinmalige Spende wird
    5101530
    Euro betragen.

    Zahlungsweise:

    Bitte füllen Sie falls sie die Einzugsermächtigung gewählt haben, die unten liegende Einzugsermächtigung aus.

    Einzugsermächtigung

    SEPA-Lastschriftmandat

    Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Diese Einzugsermächtigung bzw. SEPA-Lastschriftmandat gilt für die Vereinbarung mit:
    Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung





    Die Daten werden zur Vereinsverwaltung auf elektronischen Datenträgern während der Mitgliedschaft gespeichert.

    Hinweis: Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit der Unterschrift erklärt sich der/die Erziehungsberechtige/n bereit, die Beitragszahlung bis zur Volljährigkeit des Kindes zu übernehmen.

    Mandate, die auf elektronischem Wege übertragen werden, sind auch ohne Unterschrift gültig.
    Hinweis: Der 1. Beitrag wird innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt Ihrer Einzugsermächtigung von uns eingezogen.
    Nach einem Jahr kann die Patenschaft monatlich gekündigt werden.

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